Urteile aufheben durch Revision – Strafen mildern, Freisprüche erreichen
Sie wurden verurteilt und möchten Revision einlegen? Als Revisionsanwalt mit umfangreicher Erfahrung (seit 2010 als Rechtsanwalt, seit 2013 als Fachanwalt für Strafrecht) prüfe ich Ihr Urteil auf Rechtsfehler und führe Revisionsverfahren vor dem Oberlandesgericht oder Bundesgerichtshof durch.
Als Strafverteidiger habe ich bereits zahlreiche Urteile aufgehoben und in neuen Verhandlungen deutlich mildere Strafen oder sogar Freisprüche erreicht. Ein Beispiel: Ein Mandant wurde zu 12 Jahren Haft verurteilt – nach meiner erfolgreichen Revision wurden nur noch 6 Jahre verhängt. Die Revisionsfrist beträgt nur eine Woche – handeln Sie schnell!
Die erfolgreiche Durchführung eines Revisionsverfahrens erfordert Spezialkenntnisse. Insbesondere die Erhebung von Verfahrensrügen ist eine komplexe Rechtsmaterie. Das Revisionsverfahren ist ein rein schriftliches Verfahren auf Grundlage der Akten – eine mündliche Hauptverhandlung findet nur statt, wenn das Revisionsgericht dies für erforderlich erachtet. In Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof und diversen Oberlandesgerichten habe ich bereits zahlreiche Erfolge erzielt.
Ich kenne die Rechtsprechung der Obergerichte und weiß, wie ich Rechtsfehler finde und überzeugend darlege. Durch schnelle Erreichbarkeit und den Erstkontakt noch am selben Tag bin ich der richtige Ansprechpartner für Ihre Revision.
Nach Ihrer Verurteilung prüfe ich das Urteil akribisch auf Rechtsfehler: Gab es Verfahrensfehler? War die Beweiswürdigung fehlerhaft? Wurden Verfahrensrechte verletzt? Wurde das Gesetz falsch angewendet? Diese Prüfung ist entscheidend für die Erfolgsaussichten einer Revision.
Bei Verfahren, die in erster Instanz vor dem Amtsgericht verhandelt wurden, kann nach einer Berufung vor dem Landgericht anschließend Revision zum Oberlandesgericht eingelegt werden. Ich lege die Revision ein, begründe sie ausführlich und verteidige Sie, wenn das OLG das Urteil aufhebt und eine neue Verhandlung anordnet.
War das Landgericht das erstinstanzliche Gericht, ist der Bundesgerichtshof die zuständige Revisionsinstanz. Ich begleite Sie durch dieses anspruchsvolle Verfahren – von der Einlegung der Revision über die ausführliche Begründung bis hin zur Verteidigung im Fall einer neuen Hauptverhandlung.
Die Revisionsbegründung ist entscheidend für den Erfolg. Ich analysiere das Urteil gründlich, finde alle Rechtsfehler und lege diese in einer fundierten Revisionsbegründung dar. Diese Arbeit erfordert Fachkompetenz und Erfahrung – beides bringe ich mit.
Wenn das Urteil aufgehoben wird, kommt es zur neuen Hauptverhandlung. Hier verteidige ich Sie und kämpfe für Freispruch oder deutlich mildere Strafe. Durch die Aufhebung des ersten Urteils habe ich oft bessere Argumente.
Selbst wenn ein Freispruch unrealistisch ist, lassen sich durch Revision oft Strafminderungen erreichen. Ich habe bereits Haftstrafen halbiert – wie im Fall meines Mandanten, der statt 12 Jahren nur noch 6 Jahre erhielt.
Nach erfolgreicher Revision wird der Fall neu verhandelt. In diesen neuen Verhandlungen habe ich bereits zahlreiche Freisprüche erreicht – die Unschuld meiner Mandanten war bewiesen.
Nach Ihrer Verurteilung prüfe ich das Urteil und gebe Ihnen eine erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten einer Revision. Die Revisionsfrist beträgt nur eine Woche – handeln Sie schnell.
Ich lege fristgerecht Revision ein und begründe sie ausführlich. Die Revisionsbegründung ist entscheidend für den Erfolg.
Wenn das Urteil aufgehoben wird, verteidige ich Sie in der neuen Hauptverhandlung. Mein Ziel: Freispruch oder deutliche Strafminderung.
Seit 2010 führe ich Revisionsverfahren durch, seit 2013 als Fachanwalt für Strafrecht. Mit mehr als 4000 bearbeiteten Verfahren verfüge ich über umfangreiche Erfahrung in Revisionsverfahren vor dem Oberlandesgericht und dem Bundesgerichtshof.
In meiner Praxis ist es mir oft möglich, durch eine fundierte Revisionsbegründung Urteile aufzuheben und in neuen Verhandlungen deutlich bessere Ergebnisse zu erzielen – bis hin zum Freispruch. Ich weiß, welche Rechtsfehler und Verfahrensfehler häufig vorkommen, wie ich diese überzeugend darlege und welche Argumente die Revisionsgerichte überzeugen.
Durch schnelle Erreichbarkeit und den Erstkontakt noch am selben Tag stehe ich Ihnen nach einer Verurteilung zur Seite. Die Revisionsfrist beträgt nur eine Woche ab Urteilsverkündung – zögern Sie nicht, mich umgehend zu kontaktieren.
Revisionsverfahren werden je nach Instanz vor dem Oberlandesgericht Bremen oder dem Bundesgerichtshof geführt. Ich kenne die Rechtsprechung beider Gerichte und weiß, welche Rechtsfehler und Verfahrensfehler in Bremer Urteilen häufig vorkommen und wie ich diese überzeugend darlege.
Diese lokale Expertise nutze ich gezielt für Ihre Revision: Ich weiß, welche Rügen vor dem OLG Bremen Aussicht auf Erfolg haben, wie die Revisionsgerichte mit bestimmten Fehlerkonstellationen umgehen und wie ich eine neue Hauptverhandlung vor den Bremer Gerichten optimal vorbereite. Diese Kenntnis der regionalen Rechtsprechungspraxis macht oft den entscheidenden Unterschied.
Ich weiß, dass Rechtsangelegenheiten überwältigend und komplex sein können. Deshalb bin ich für Sie da – um Sie mit Klarheit zu führen.
Unser Sekretariat erreichen Sie per Telefon, Mail oder unser Kontaktformular.
Fachgebiet: Strafrecht
Fokussierung: Revisionsverfahren, Revisionsbegründung, Rechtsfehler, Verfahrensfehler
Berufserfahrung: Seit 2010 als Rechtsanwalt, seit 2013 als Fachanwalt für Strafrecht, mehr als 4000 bearbeitete Verfahren
Seit 2010 führe ich Revisionsverfahren vor Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof durch. In meiner Praxis ist es mir oft möglich, durch eine fundierte Revisionsbegründung Urteile aufzuheben und in neuen Verhandlungen deutlich bessere Ergebnisse zu erzielen. Ich kenne die Rechtsprechung der Revisionsgerichte und weiß, welche Rechtsfehler und Verfahrensfehler in Urteilen häufig vorkommen – und wie ich diese überzeugend darlege.
Halbierung der Haftstrafe:
Ein Mandant wurde zu 12 Jahren Haft verurteilt. Nach erfolgreicher Revision wurden nur noch 6 Jahre verhängt.
Freispruch nach Revision:
In mehreren Fällen ist es mir bereits geglückt, dass meine Mandanten nach erfolgreicher Revision in der neuen Verhandlung freigesprochen worden sind.
Deutliche Strafminderung:
In zahlreichen Fällen ist es mir nach erfolgreichen Revisionen gelungen, eine erheblich mildere Sanktion im neuen Verfahren zu erreichen. Aus Haftstrafen wurden Bewährungsstrafen, aus Bewährungsstrafen wurden Geldstrafen – teilweise wurden Verfahren nach erfolgreicher Revision sogar vollständig eingestellt.
Die richtige Antwort ist nicht dabei? Kontaktieren Sie mich und ich berate Sie individuell zu Ihrem Fall.
Die Frist zur Einlegung der Revision beträgt eine Woche ab Verkündung des Urteils in der Hauptverhandlung. Kontaktieren Sie mich daher umgehend nach der Urteilsverkündung.
Das Revisionsgericht überprüft das Urteil ausschließlich auf Rechtsfehler – beispielsweise eine unklare oder widersprüchliche Beweiswürdigung. Daneben prüft es, ob im Verfahren Fehler gemacht worden sind. Verfahrensfehler werden vom Revisionsgericht jedoch nur berücksichtigt, wenn sie in der schriftlichen Revisionsbegründung fundiert dargelegt werden. Eine neue Tatsachenwürdigung findet nicht statt.
Das hängt vom Urteil ab. Ich prüfe und gebe Ihnen eine ehrliche Einschätzung.
Ich vereinbare mit meinen Mandanten faire Pauschalen für einzelne Verfahrensabschnitte – typischerweise eine Pauschale für die Prüfung der Erfolgsaussichten und eine weitere für die Fertigung der Revisionsbegründung. So haben Sie von Anfang an Kostensicherheit und erleben keine Überraschungen. Über die voraussichtlichen Kosten informiere ich Sie transparent im Erstgespräch.
Bei Revision durch den Verurteilten nicht.
In der Regel zwischen 6 und 18 Monaten. Ich halte Sie während des gesamten Verfahrens auf dem Laufenden.
Bei Haftstrafen meist ja, außer ich erreiche Aussetzung der Vollstreckung.
In der Regel wird das Urteil aufgehoben und der Fall neu verhandelt. In Ausnahmefällen kann das Revisionsgericht auch selbst eine Sachentscheidung treffen.
Das hängt vom Einzelfall ab. Ich berate Sie zu Kosten und Nutzen.
War das Amtsgericht das erstinstanzliche Gericht, entscheidet nach einer Berufung vor dem Landgericht das Oberlandesgericht über die Revision. War das Landgericht die erste Instanz, ist der Bundesgerichtshof die zuständige Revisionsinstanz.
Die richtige Antwort ist nicht dabei? Kontaktieren Sie mich und ich berate Sie individuell zu Ihrem Fall.
Sie haben eine Vorladung erhalten, es gab eine Hausdurchsuchung oder Sie benötigen strafrechtliche Beratung? Zögern Sie nicht – kontaktieren Sie mich für ein unverbindliches Erstgespräch. Ich melde mich noch am selben Tag bei Ihnen.
knuepling@khk-hb.de
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Rechtsanwalt Knüpling
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