"Verteidigung ist Kampf, solange es um die Schuld oder Unschuld des Mandanten geht" Im Strafrecht greift der Staat intensiv in die Rechte seiner Bürger ein. Beschuldigte stehen dem meist hilflos und ohnmächtig gegenüber. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens habe ich als Strafverteidiger meine Mandanten vor diesem Macht- und Strafanspruch der Strafverfolgungsbehörden bestmöglich zu schützen. Als Strafverteidiger bin ich nicht der Wahrheitsfindung verpflichtet. Mein Ziel ist ausschließlich das beste Ergebnis für den Mandanten zu erreichen. Im besten Fall ist dies ein Freispruch. Häufig aber auch eine möglichst geringe Strafe. Oft besteht die Möglichkeit sich mit Gericht und Staatsanwaltschaft auf eine bestimmte Sanktion zu einigen. Teilweise lässt sich so auch eine öffentliche Hauptverhandlung vermeiden. Nur ein Rechtsanwalt mit Erfahrung im Strafrecht wird einschätzen können, welche Verteidigungsstrategie im Ihrem Falle Erfolg verspricht. Nur er ist in der Lage sich mit den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten auf Augenhöhe auseinanderzusetzen. |
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Rechtsanwalt & Strafverteidiger C. Knüpling |
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