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    Strafbefehl

Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, ist Eile geboten. Die im Strafbefehl bestimmte Strafe wird rechtskräftig, wenn nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch beim zuständigen Gericht eingelegt wird.

Die Besonderheit des Strafbefehls liegt darin, dass der Richter, der den Strafbefehl erlässt nur anhand der ihm vorliegenden Akten prüft, ob er den Beschuldigten für schuldig hält.

Wenn Einspruch eingelegt wird, führt dies in der Regel dazu, dass zu einem späteren Zeitpunkt ein Termin zur mündlichen Verhandlung angesetzt wird.

Bis zu Hauptverhandlungstermin besteht die Möglichkeit, durch Akteneinsicht und ein Beratungsgespräch zu klären, ob die im Strafbefehl aufgeführte Straftat beweisbar ist. Ist dies nicht der Fall, ist im Rahmen der Hauptverhandlung für ein gerechtes Urteil zu streiten.

Daneben besteht die Möglichkeit, den Einspruch nur auf die Höhe der verhängten Tagessätze zu beschränken. Gegebenenfalls wird die Geldstrafe dann Ihrem Einkommen entsprechend deutlich reduziert.

Gerne berate ich Sie über Ihre Möglichkeiten.

   
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