Kosten | Gebühren
In einem unverbindlichen und kostenfreien Erstgespräch bin ich gerne bereit, eine Einschätzung über die voraussichtlichen Kosten der Beauftragung abzugeben. Im Strafrecht können für verschiedene Abschnitte des Verfahrens Pauschalen vereinbart werden. Damit haben Sie immer Sicherheit hinsichtlich der Kosten. Teilweise besteht ein Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Dann übernimmt die Staatskasse die Rechtsanwaltsgebühren. Im Zivilrecht bemessen sich die Gebühren nach dem Streitwert. Die Kosten sind damit gesetzlich festgelegt. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, prüfe ich, ob Ihre Versicherung die Rechtsanwaltsgebühren übernimmt. Wenn Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen, besteht die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen. Wenn diese gewährt wird, übernimmt zunächst die Staatskasse die Anwaltskosten.
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Rechtsanwalt & Strafverteidiger C. Knüpling |
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