Hausdurchsuchung
Auch im Falle einer Durchsuchung haben Sie das Recht zu Schweigen. Machen Sie davon Gebrauch! Sie haben das Recht einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens zu benachrichtigen. Auch wenn der Rechtsanwalt die Durchsuchung meist nicht verhindern kann, ist es oft hilfreich, diesen bald hinzu zu ziehen. Vorraussetzung einer Hausdurchsuchung ist grundsätzlich ein richterlicher Beschluss. Sie haben das Recht diesen Beschluss einzusehen und eine Kopie zu erhalten. In so genannten Eilfällen darf auch ohne richterlichen Beschluss eine Durchsuchung vorgenommen werden. Sie haben dann aber das Recht, mündlich über den Grund der Durchsuchung informiert zu werden. Achten Sie darauf, ob der Durchsuchungsbeschluss sich auf bestimmte Räumlichkeiten beschränkt. Dies gilt insbesondere bei Wohngemeinschaften. |
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Rechtsanwalt & Strafverteidiger C. Knüpling |
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