Anklage
In der Anklage ist der konkrete Vorwurf der Ihnen gemacht wird in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht schriftlich fixiert. Die Anklage bildet die Grundlage für die zumeist folgende Hauptverhandlung. Ich empfehle dringend, die Anklage und die beigefügten Schreiben sorgfältig zu lesen. Teilweise werden Sie aufgefordert, einen Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger zu benennen. Wenn Sie jetzt nicht unverzüglich einen Strafverteidiger Ihres Vertrauens benennen, bestimmt das Gericht für Sie den Pflichtverteidiger. Auch wenn Sie eine solche Aufforderung nicht erhalten haben, sollten Sie jetzt einen Rechtsanwalt beauftragen. Dies ist zwar mit Kosten verbunden, jedoch wird nur ein Anwalt beurteilen können, welche Art der Verteidigung in Ihrem Falle den größten Erfolg verspricht. Nur ein Rechtsanwalt erhält Akteneinsicht und kann damit die Beweislage einschätzen. Mit der Anklage werden Sie zugleich aufgefordert etwaige Einwendungen gegen die Eröffnung der Hauptverhandlung vorzubringen oder einzelne Beweiserhebungen zu beantragen. Ob ein solches Vorgehen Sinn macht, muss Anhand des Akteninhaltes und der Anklage im Einzellfall geprüft werden.
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Rechtsanwalt & Strafverteidiger C. Knüpling |
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